„5,0 Original“-Reihe

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

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Die Biergebinde der „5,0 Original“-Reihe unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz und sind Werke der angewandten Kunst gem. § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG.

Die Biergebinde weisen die erforderliche Schöpfungshöhe des Urheberrecht auf, so das LG Hamburg in seinem Urteil vom 07.07.2016 (Az.: 310 O 212/14). Diese Schöpfungshöhe spiegelt sich in der klaren, schnörkellosen Schrift des Klagemusters wieder, denn Bierflaschen sind ansonsten eher mit unterschiedlichen und verschnörkelten Schriften bedruckt. Außerdem ist die Beschriftung der Klagemuster ausschließlich horizontal angeordnet und das Design ist in drei „Felder“ aufgeteilt. Durch diese Gestaltungsmerkmale weist das Klagemuster ein puristisches, reines, unverfälschtes Design auf.