Abwerben von Kunden

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Das Abwerben von Kunden kann bei Parteien, die in einem Vertragsverhältnis stehen, wettbewerbswidrig sein.

Das Abwerben ist insbesondere dann unlauter, wenn die Parteien durch das Vertragsverhältnis zur Loyalität verpflichtet sind oder das Abwerben mit Hilfe von anvertrautem Adressmaterial erfolgt, so im Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 21.01.2016 (Az.: 6 U 21/15). Das Adressmaterial ist jedoch nicht vertraulich, wenn es öffentlich zugänglich ist.