„Besonders umweltfreundlich“

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Der Werbeslogan „Besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt“ stellt ohne weitere Erläuterung eine irreführende Werbung dar.

Galerie Kaufhof wirbt auf Produkten mit einem grünen Blatt und der Aufschrift „Natürlich GALERIA“, was nach den Erläuterungen auf der Homepage für „Besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich“ hergestellte Ware steht. Nach Angaben des Unternehmens sollen es diese Informationen den Verbrauchern erleichtern, bewusst einzukaufen und konventionelle Produkte von nachhaltigen zu unterscheiden.

Unter anderem wurde mit diesem Werbeslogan für „Bügel-BHs für Mädchen“ geworben. Allerdings wurden die Tatsachen, warum das Produkt diese Eigenschaften enthält, nicht dargelegt. Zudem wusste der Verbraucher nicht, ob dem Produkt beide oder nur eines der beiden Eigenschaften innewohnte. Hiergegen klagte der Bundesverband der Verbraucherzentrale, der darin einen Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sah. Dem Verbraucher müssen alle wesentlichen Informationen gegeben werden, damit er eine informierte Kaufentscheidung treffen können. Der Verbraucherverband wies darauf hin, dass es Verbraucher letztlich mehr verwirre als Orientierung biete, wenn diverse Einzelhändler eigene Nachhaltigkeitslabels und Claims einführten. Letztlich würde eine rechtlich verbindliche Lösung nicht nur bei Verbrauchern, sondern auch bei Produzenten und dem Einzelhandel Klarheit schaffen. Deshalb fordert er gesetzliche Mindestanforderungen, auch aufgrund dessen, dass das Wort „Siegel“ nicht geschützt ist.

Galeria Kaufhof erkannte die vom Bundesverband der Verbraucherzentralen erhobenen Ansprüche vor dem Landgericht Köln an.

 

LG Köln, Urteil vom 05.03.2018, Az.: 31 O 379/17