Bestätigungsmail im Double Opt-In-Verfahren

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

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Eine Bestätigungsmail im Double Opt-In-Verfahren stellt keine ungebetene Werbung dar.

Dem Unternehmen gehe es nicht darum, dass es die Einwilligung zum Empfang der Werbung erlangt, sondern darum, ob der Empfänger in die Werbung eingewilligt hat und Interesse am Empfang des Newsletters hat, so das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom (17.03.2016, Az.: I-15 U 64/15), weswegen die Bestätigungsmail keine ungebetene Werbung darstelle.