„Bisher Preis“

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Ein „Bisher-Preis“ darf keine zu große Zeitspanne zum jetzigen Preis aufweisen.

Die Verbraucher würden unter einem „Bisher-Preis“ einen Preis verstehen, der vor kurzem für diesen Artikel gefordert wurde. Eine genaue Zeitspanne ist dadurch zwar nicht eingegrenzt, aber eine Zeitspanne von drei Monaten sei zumindest zu lang, so im Urteil des LG Bochum (Az.: I-14 O 3/16).