Die Rechtsanwaltskanzlei Hennig in Dresden

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

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Abmahnung wegen Filesharings oder illegalen Downloads erhalten?

Sie haben eine Abmahnung bekommen – zum Beispiel wegen illegaler Nutzung einer Tauschbörse oder unlauteren Wettbewerbs – und suchen nun einen spezialisierten Anwalt in Berlin, Dresden, Hamburg, Cottbus, Köln, etc.?

Die Kanzlei Hennig vertritt die Interessen von Privatpersonen bundesweit überwiegend in den Bereichen Arbeitsrecht, allgemeines Persönlichkeitsrecht, Presserecht, Urheber- und Geschmacksmusterrecht (Designrecht). Einen Schwerpunkt dieser Tätigkeit macht dabei die juristische Auseinandersetzung mit den denkbaren Sachverhalten und Fallkonstellationen aus, die im Zusammenhang mit einer Abmahnung wegen Filesharings, also der illegalen Nutzung einer Tauschbörse, auftreten.

Weitere Spezialkenntnisse neben Tauschbörse und Filesharing

Die Kanzlei ist darüber hinaus auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechtes für Technologie-, Medien-, Handels- sowie Dienstleistungsunternehmen tätig. In der Technologie-, Medien-, Handels- und Dienstleistungsbranche können juristische Kenntnisse über das Schicksal eines Unternehmens entscheiden. Nahezu täglich stellen sich den Verantwortlichen hochkomplexe Fragen, die juristisch und wirtschaftlich einwandfrei beantwortet werden müssen.

Sich an den spezifischen Anforderungen der Praxis orientierend, verfügt die Kanzlei über das notwendige Spezialwissen, beispielsweise über den Schutz des geistigen Eigentums, das Wettbewerbsrecht oder den Datenschutz, um die branchenspezifischen Probleme zu lösen bzw. bei deren Lösung beratend mitzuwirken. Durch dieses gezielte Risikomanagement können beispielsweise drohende Gefahren einer Abmahnung wegen Rechtsverstößen jeglicher Art schon im Vorfeld erheblich reduziert werden und damit streitige und kostenintensive Auseinandersetzungen mit Konkurrenzunternehmen sowie sonstigen Mitbewerbern vermieden werden.

Spezialisierter Anwalt und externe Rechtsabteilung

Dabei bietet die Kanzlei insbesondere auch kleinen und mittelständischen Unternehmen die Vorzüge einer externen Rechtsabteilung auf den Gebieten des Wirtschaftsrechts, insbesondere Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internetrecht, Markenrecht und Vertragsrecht.

Für eine kompetente Interessenvertetung empfiehlt es sich mithin einen spezialisierten Anwalt zu mandatieren, dessen einschlägige Erfahrungen durch eine Vielzahl von gerichtlichen und außergerichtlichen Mandaten ausschlaggebend für einen positiven Ausgang der belegenen Spezialmaterie sein können.

Ihr Rechtsanwalt Gernot Hennig, M.B.L.

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