Fristlose Kündigung

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Einer Geschäftsführerin kann wegen illoyalem intrigantem Verhalten fristlos gekündigt werden.

Die Beklagte ist ein Verein, der den Dachverband für örtliche Mitgliedsverbände bildet. Die Klägerin war als Geschäftsführerin bei der Beklagten beschäftigt. Zwischen der Klägerin und dem Präsidenten des Verein kam es zu Differenzen, woraufhin die Klägerin eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberief, um den Präsidenten abzuwählen. Der Vorstand beschloss aufgrund dieses Verhaltens der Klägerin die fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung der Klägerin. Hiergegen legte die Klägerin Kündigungsschutzklage ein.

Die Kündigungsschutzklage wurde abgewiesen. Das illoyale Verhalten stellt einen wichtigen Grund dar, der die außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann.

 

BAG,  Urteil vom 01.06.2017, 6 AZR 720/15