Hochladen fremder Bilder in Internet-Cloud

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Das Hochladen fremder Bildern in eine Internet-Cloud ist keine Urheberrechtsverletzung, da das Hochladen keine öffentliche Zurschaustellung ist.

Begründet hat das LG Heidelberg sein Urteil vom 02.12.2015 (Az.: 1 O 54/15) damit, dass auf die Internet-Cloud nur der Nutzer Zugriff hat und die Öffentlichkeit vom Zugriff auf diese Bilder ausgeschlossen ist.

Der Sinn und Zweck des Verbreitungsschutzes ist es, dass der Rechteinhaber vor der unkontrollierten Verbreitung seiner Bilder geschützt wird. Dieser Schutz ist in einer Internet-Cloud gewahrt. Es liegt keine Rechtsverletzung vor.