Ist die Präsentation eines nachgeahmten Produktes auf einer Fachmesse zulässig ?

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

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Aktuelles Urteil im Markenrecht: Die reine Präsentation eines nachgeahmten Markenproduktes auf einer Fachmesse begründet keine Verwechslungsgefahr und/oder Rufausbeutung, wenn das nachgeahmte Produkt nicht in Deutschland vertrieben wird. Der Bundesgerichtshof schließt in seiner Entscheidung vom  23.10.2014, Az. I ZR 133/13, jedenfalls einen Vertrieb in Deutschland durch Bewerben, Anbieten, Vertreiben oder Inverkehrbringen gegenüber inländischen Verbrauchern aus, wenn die Produktpräsentation auf einer internationalen und ausschließlich dem Fachpublikum zugänglichen Messe erfolgt.