kinox.to – Razzien gegen die Betreiber, Folgen für die Nutzer?

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Seit mehreren Tagen wird in der regionalen und überregionalen Presse über die in vier Bundesländern durchgeführten Razzien gegen die Betreiber des Onlineportals kinox.to berichtet. Zwischenzeitlich gab es zwei Festnahmen in NRW und nach den zwei mutmaßlichen Hauptbeschuldigten wird europaweit gefahndet.

Die Seite kinox.to ist eine stark besuchte Streaming-Webseite, die auf illegale Medieninhalte, z.B. Kinofilme verlinkt. Vielen ist noch das Verfahren gegen kino.to aus dem Jahr 2012 im Kopf, hier wurden die Anbieter zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Kinox.to ist ähnlich aufgebaut. Die Einnahmen der Betreiber sollen durch Abo-Modelle und Onlinewerbung erzielt worden sein.

Waren Sie Nutzer von kinox.to? Was Sie wissen sollten.

Viele User sind durch die Nutzung des Online-Portals nun verunsichert und befürchten rechtliche Folgen. Hierzu vorab erst einmal eine kurze Erklärung zum Sachverhalt:
Nur der Urheber selbst darf sein Angebot im Internet veröffentlichen, deshalb ist es illegal, wenn ein Portal wie kinox.to die Inhalte ohne Genehmigung des Urhebers anbietet. Er begeht daher eine Urheberrechtsverletzung. Der Nutzer schaut sich die Angebote, z.B. Kinofilme über ein Streaming an. Bei einem Streaming werden die Inhalte im Cache des Users zwischengespeichert, es erfolgt kein Download. Je nach Einstellung des Computers wird der Cache automatisch oder durch den Nutzer wieder geleert.

Wie ist das Zwischenspeichern rechtlich zu bewerten?

Juristisch umstritten ist immer noch, ob der Konsum von urheberrechtlich geschützten Werken rechtswidrig ist. In den vergangenen Monaten tendierten allerdings etliche Gerichte dazu, dass der Konsum von Streams keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Wir gehen daher davon aus, dass Sie als Nutzer von kinox.to grundsätzlich keine rechtlichen Schritte erwarten müssen, dennoch sollte die genaue Sach- und Rechtslage in jedem Einzelfall erneut von uns überprüft werden.
Aber Vorsicht: Sollten Sie Kopien von Streams angefertigt haben oder eines der weiteren Downloadportale der Anbieter genutzt haben, dann stellt dies unter Umständen eine Urheberrechtsverletzung dar. Dann besteht grundsätzlich die Gefahr einer Abmahnung durch einen Abmahnanwalt.

Die Kanzlei Hennig vertritt Ihre Interessen im Bereich der Neuen Medien bundesweit.

Das Urheberrecht und die Neuen Medien sind tägliche Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit.

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