Kosmetikkette vs. Mineralwasserhersteller

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

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Die Kosmetikkette „The Body Shop“ kann die Wortkombination „SPA Wisdom“ nicht als Gemeinschaftsmarke eintragen lassen.

Seit 2010 versucht die Kosmetikkette die Eintragung der Gemeinschaftsmarke „SPA Wisdom“ für ihre Kosmetika. Dagegen stand die ältere Marke „SPA“ für Mineralwasser. Der EuG wies die Eintragung ab (Urt. v. 16.03.2016, Az. T-201/14). Das Gericht argumentierte, dass es sich bei dem Begriff „SPA“ nicht in erster Linie um einen Begriff für Kosmetika handele. Es kann sich dann um einen kosmetischen Begriff handeln, wenn es sich um Wassertherapiebereiche, beispielsweise Dampfbäder und Saunen, handele. Die unterschiedliche Natur solcher Einrichtungen und kosmetischer Mittel erlaube es jedoch nicht, den Gattungscharakter auf Kosmetika auszudehnen. Die Wertschätzung der Marke „SPA“ könne ausgenutzt und verwässert werden. Ihr komme eine hinreichende Bekanntheit zu.