Nutzungsbedingungen von WhatsApp

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

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WhatsApp muss seine AGBs seinen Nutzern in deutscher Sprache zur Verfügung stellen.

Das KG Berlin hat in seinem Urteil vom 08.04.2016 (Az.: 5 U 156/14) einen Verstoß von WhatsApp Inc. gegen die AGB-Bestimmungen festgestellt. Die Nutzungsbedingen des Kommunikationsdienstes benachteiligen die Nutzer unangemessen und sind deswegen unwirksam, weil sie nicht klar und verständlich sind. Es könne nicht erwartet werden, dass deutsche Nutzer der englischen Sprache bei komplexen juristischen Regelwerken, wie AGBs, so mächtig sind, dass sie die AGBs in englischer Sprache umfassend verstehen. Richtet sich also ein Anbieter an die breite Allgemeinheit, muss er seine Nutzungsbedingungen in der deutschen Sprache bereitstellen.