Postident-Spezial-Verfahren

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Das Postident-Spezial-Verfahren darf nur dann angewendet werden, wenn die Verbraucher über die rechtlichen Konsequenzen aufgeklärt wurden.

Das Postident-Spezial-Verfahren ist ohne die ausführliche vorherige Belehrung über die Bedeutung und Tragweite der zu leistenden Unterschriften eine irreführende geschäftliche Handlung,  denn ein durchschnittlicher Verbraucher ist mit diesem Verfahren nicht vertraut, so im Urteil des LG Düsseldorf vom 22.01.2016 (Az.: 38 O 52/15). Die meisten Verbraucher gehen davon aus, dass sie mit der Unterschriftleistung die Sendung quittieren, denn der Verbraucher hat meistens nicht genügend Zeit sich das Schriftstück vor Unterzeichnung durchzulesen oder zu prüfen. Somit wird die rechtsgeschäftliche Handlung der Unterschrift verkannt.