Schriftformklausel in Online-Partnervermittlungsvertrag

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Eine Schriftformklausel im Online-Partnervermittlungsvertrag ist unzulässig, weil sie den Kündigenden unangemessen benachteiligt.

Eine unangemessene Benachteiligung des Kündigenden liegt darin, dass Vertragsschluss und Vertragsabwicklung ausschließlich digital erfolgt sind und auch die Online-Partnervermittlung sich vorbehalten hat, dass sie den Vertrag per E-Mail kündigen kann, so der BGH in seinem Urteil vom 14.07.2016 (Az.: III ZR 387/15). Es sei kein sachlicher Grund für die Benachteiligung vorhanden. Hinzukomme, dass ein möglicher Datenmissbrauch oder Identitätsprobleme durch andere technische Vorkehrungen verhindert werden könnten.