Ursprungsland von Gemüse

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

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Als Ursprungsland von Gemüse ist das Ernteland anzugeben.

Kulturchampignons können mit der Angabe „Ursprung: Deutschland“ versehen werden, auch wenn die Aufzucht in den Niederlanden stattgefunden hat und lediglich in Deutschland geerntet wurde, so im Urteil des OLG Stuttgart vom 10.03.2016 (Az.: 2 U 63/15, nicht rechtskräftig). Es gibt keine Pflicht, dass das Ursprungsland mit angegeben werden muss. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale, die eine Irreführung der Verbraucher befürchtete.