Weiterer Erfolg unserer Kanzlei gegen Abmahnwahn im Internet

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

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Weiteres Erfolgserlebnis im Kampf gegen Abmahnwahn wegen Filesharings

Das Amtsgericht Leipzig hat am 28.01.2015 zu Gunsten unserer Mandantin die Klage der Universal Music GmbH in Höhe von 2.500 € zurückgewiesen. Diesen Betrag forderten die Hamburger Rechtsanwälte Rasch für das Bereitstellen des Musikalbums „Große Freiheit“ von der deutschen Band Unheilig über eine Internettauschbörse als Schadensersatz. Sie behaupteten, unsere Mandantin habe sich durch das Herunterladen als Mittäterin haftbar gemacht, weil sie während des Downloadprozesses gleichzeitig das urheberrechtlich geschützte Werk anderen widerrechtlich zum Download angeboten habe. In der Beweisaufnahme konnte unsere Rechtsanwaltskanzlei das Gericht davon überzeugen, dass unsere Mandantin den behaupteten Rechtsverstoß nicht selbst begangen hat – harte Arbeit!

Nach der herrschenden Rechtsprechung wird vor Gericht von einer Vermutung zu Gunsten der Rechteinhaber ausgegangen, dass grundsätzlich die Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, der der jeweilige Internetanschluss zum Tatzeitpunkt zuzuordnen ist (vgl. BGH, Urt. v. 12.05.2010, Az. I ZR 121/08). Für unsere Mandantin hatten wir daher durch einen konkreten Sachvortrag, bezogen sowohl auf die genannten Tatzeitpunkte als auch auf das allgemeine Benutzerverhalten, die ersthafte Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufes darzulegen, der von diesem Erfahrungssatz der Lebenserfahrung, auf dem die Vermutung basiert, abweicht. Ein Sachvortrag der bloßen und theoretischen Zugriffsmöglichkeit Dritter auf den genannten Internetanschluss hätte dabei nicht ausgereicht. So konnte in der durchgeführten Beweisaufnahme die Vermutung, die zu Gunsten der Rechteinhaber erfolgt, erschüttert bzw. widerlegt werden. Insofern oblag es nunmehr der Rechteinhaberin weitere Beweismittel zur Täterschaft unserer Mandantin anzubieten. Dies ist nicht erfolgt.