Wer zahlt die Telefonkosten bei gestohlener SIM Karte?

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

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Notieren der PIN auf der SIM-Karte ist grob fahrlässig, dies entschied das Oberlandesgericht Brandenburg.

Wird Ihnen die SIM-Karte gestohlen und Sie haben den PIN auf der Karte notiert, haften Sie auch für die entstandenen Telefonkosten. Das Gericht entschied zu Gunsten des Telekommunikationsunternehmens, denn es habe einen Anspruch auf Bezahlung der Telefonkosten, da der Kunde für die unbefugte Benutzung der SIM Karte verantwortlich gewesen sei.