YouTube haftet nicht für Urheberrechtsverstöße

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

YouTube haftet weder als Täter noch als Teilnehmer für Verstöße gegen das Urheberrecht auf seiner Plattform.

Wenn Videos auf der Onlineplattform, die durch Dritte online gestellt worden sind, gegen die öffentliche Zugänglichmachung gem. § 19 a UrhG verstoßen, kann YouTube nicht in Haftung genommen. Das OLG München hat seine Entscheidung (Az.: 29 U 2798/15) damit begründet, dass für den durchschnittlichen Nutzer deutlich wird, dass YouTube nicht für die online gestellten Werke die Verantwortung übernimmt, sondern dass dies von Dritten zu vertreten ist, die diese abrufbar machen.